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   FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16   

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https://dejure.org/2019,57675
FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16 (https://dejure.org/2019,57675)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2019 - 11 K 168/16 (https://dejure.org/2019,57675)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2019 - 11 K 168/16 (https://dejure.org/2019,57675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen für den Handel mit EDV Hard- und Software und die Durchführung von EDV-Dienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 163
    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen für den Handel mit EDV Hard- und Software und die Durchführung von EDV-Dienstleistungen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur abweichenden Festsetzung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16
    Deshalb sei - auch nach der Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 8.10.2010 - V R 63/07) - eine Billigkeitsmaßnahme ausgeschlossen.

    Dies ergibt sich aus dem Text unter Ziff. 4 auf Seite 10 des Antragsschreibens, in dem die Klägerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil V R 63/07 auf eine mögliche Gewährung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitsverfahren ("§§ 163, 227 AO") verweist.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16
    Dann kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug beansprucht werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (vgl. dazu die grundlegenden Entscheidungen des EuGH, Urt. v. 27.9.2007 - C-409/04, BStBl II 2009, 70 - Teleos; EuGH, Urt. v. 21.2.2008 - C- 71/06, DStR 2008, 450 - Netto Supermarkt).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16
    Dann kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug beansprucht werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (vgl. dazu die grundlegenden Entscheidungen des EuGH, Urt. v. 27.9.2007 - C-409/04, BStBl II 2009, 70 - Teleos; EuGH, Urt. v. 21.2.2008 - C- 71/06, DStR 2008, 450 - Netto Supermarkt).
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16
    Aus § 163 AO und auch aus § 227 AO kann sich die Unbilligkeit aus sachlichen und/oder persönlichen Gründen ergeben (BFH-Urt. v. 23.7.2013 - VIII R 17/10, BStBl II 2013, 820; Cöster in: Koenig, Kommentar zur Abgabenordnung 3. Aufl., § 163 AO Rz. 14 m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2020 - V B 99/19

    Zum Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16
    (Hinweis: Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die der BFH mit Beschluss vom 11.5.2020 - V B 99/19 als unbegründet zurückgewiesen hat).
  • EuGH, 01.02.2007 - C-71/06

    Kommission / Italien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16
    Dann kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug beansprucht werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (vgl. dazu die grundlegenden Entscheidungen des EuGH, Urt. v. 27.9.2007 - C-409/04, BStBl II 2009, 70 - Teleos; EuGH, Urt. v. 21.2.2008 - C- 71/06, DStR 2008, 450 - Netto Supermarkt).
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